Über den Irrweg des Verbots wurde an anderer Stelle bereits ausführlich berichtet. Gegenstand dieses Artikels sind daher die praktischen Folgen der inzwischen gültigen Gesetze. Denn eines steht fest: Wer einen Salvia-Rausch erleben möchte darf dies in Deutschland immer noch - ganz legal.
Beim Cannabis ist neben den Pflanzenteilen ebenfalls der (Haupt-)Wirkstoff - THC - verboten. Im Falle von Salvia Divinorum sieht es etwas anders aus. Zwar hat der Bundestag am 23 01.2008 Salvia Divinorum in die Anlage 1 des BtMG aufgenommen - was am 15.02.08 vom Bundesrat bestätigt wurde - sodass Besitz, Handel und Anbau verboten sind.* Der (Haupt-)Wirkstoff des Zaubersalbeis, das Salvinorin A, ist jedoch nicht explizit verboten.
Da das Salvinorin A nicht als Pflanzenteil einzuordnen ist, können inzwischen Salvinorin A-Extrakte erworben werden; ganz legal. Daher ist dieses Verbot noch unsinniger als im ersten Artikel zum Irrweg des Verbots angenommen.
*es fehlt jedoch noch die Unterschrift vom Bundestagspräsidenten Horst Köhler. Dem Autor war es aber nicht möglich in Erfahrung zu bringen, ab wann das Gesetz tatsächlich gültig ist. Ob nach der Unterschrift Köhlers oder schon vorher. Der Bundesgesetzanzeiger sowie eine Übergangsfrist sind ebenfalls zu berücksichtigende Faktoren. Falls jemand diesbezüglich über Fachkenntnisse verfügt: comment please!
bisschen weniger subjektiv,und es könnte was werden.
AntwortenLöschenversuch mal noch allgemeine quellen wie evtl studien oder so reinzubringen,und nicht nur einzelfallbeispiele!
Was ist hierdran denn subjektiv?
AntwortenLöschenUnd mit Quellen belegen könnte ich höchstens die Daten. Aber das habe ich mir mal gespart. Wen sie interessieren -> gidf
Studien gibt es keine (meines Wissens) und Einzelfallbeispiele gibt es hier kein einziges?!