Freitag, 8. Februar 2008

Wo man mit Volksverhetzung Politik macht

Im neuen Wahlwerbespot der NPD, wird die Partei als "Partei des kleinen Mannes" gepriesen. Auch sonst bedient der Wahlwerbespot genau die Thematik, die man von den Nazis gewöhnt ist.
Erschreckend ist, dass dieser Wahlwerbespot gesendet werden muss. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Obwohl der Werbespot u.a. die "Streichung der Zuschüsse für jüdische Gemeinden", die "Streichung der Fördergelder für Migration und Integration" oder die "Ausweisung aller kulturfremden Ausländer" fordert, darf - nein musste - der Spot gesendet werden.
Am 03.01.2008 entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main den Spot nicht austrahlen zu müssen. Als Begründung wurde auf den Tatbestand der Volksverhetzung hingewiesen. Die Nazis legten hiergegen aber erfolgreich Berufung beim VGH ein.

Am 27. Januar wurde dann in Hessen gewählt. Immerhin 23.972 Menschen oder 0,9% wählten die NPD mit gültigen Stimmen. Die Republikaner kahmen übrigens auf 27.721 Wähler oder 1,0% gültige Stimmen.

Der Skandal ist aber ein anderer. Nämlich, dass mit offenem Rassismus und Antisemitismus hoffähig und von deutschen Staat legitimiert gehetzt werden durfte - nein musste!

Keine Kommentare: