Wie jedes Mittel, welches die Wahrnehmung verändert, birgt auch Salvia Divinorum gewisse Gefahren über die sich Konsumenten bewusst sein sollten. Gerade, da Salvia Divinorum das stärkste bekannte natürliche Halluzinogen, Salvinorin A, enthält, ist Vorsicht geboten.
Wie jeder Rauch ist auch das Salviarauchen nicht gesundheitsfördernd. Im Gegensatz zu z.B. Tabak, ist Salvia jedoch wesentlich gesundheitsunschädlicher. Über besonders gefährliche Substanzen des Salviarauchs ist derzeit nichts bekant. Von einem Langzeitkonsum ist trotzdem abzuraten, da die Pflanze hierfür noch nicht ausreichend erforscht ist.
Vorsichtshalber sollten Frauen keinen Zaubersalbei in der Schwangerschaft konsumieren. Auch von der Teilnahme am Straßenverkehr nach dem Konsum ist abzuraten. Außerdem sollten sich nur psychisch gefestigte Menschen an Salvia Divinorum ranwagen. Erfahrene Drogenkonsumenten halten Salviatrips für die härtesten. Auch, wenn sie meist nicht länger als 15 Minuten dauern, können die Trips die Psyche des Konsumenten in nicht erfassbarem Ausmaße erschüttern! Wie bei jedem Halluzinogen könnten evtl. Psychosen bei latenten psychischen Problemen ausgelöst werden. Eine tödliche Überdosis gibt es nicht.
Da der Zaubersalbei in aller Regel halluzinogen und damit oft unkontrollierbar wirkt, sollte immer ein nüchterner Tripsitter auf den Salviakonsumenten aufpassen. Aufgaben des Tripsitters sind z.B. das sichere Verstauen der Rauchgeräte, damit ein Brand ausgeschlossen werden kann. Eingreifen sollte er außerdem, wenn der Tripper Gefahr läuft sich oder andere zu verletzen. Um Panik und Schweißausbrüche zu verhindern, sollten sich die Konsumenten im klaren darüber sein, dass sie eine Droge nehmen.
Obwohl Salvia Divinorum und alle Inhaltsstoffe der Pflanze nicht verboten, also - setzt man einen Rechtsstaat dem Ideal nach vorraus - straffrei bleiben sollte, stören sich Freund und Helfer gelegentlich am Zaubersalbei. So wurden bereits getrocknete Slaviablätter von der Staatsgewalt bei einem Headshop beschlagnahmt, da sie - angeblich - illegal wären. Da derzeit der legale Status des Zaubersalbeis diskutiert wird, sollte man sich auf dem Laufendem halten, was die aktuelle Legalität angeht, denn "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Ergänzend zu diesem Artikel sollte auch der Artikel über den Salviakonsum gelesen werden (comming soon).
Sonntag, 2. Dezember 2007
Zaubersalbei II - Gefahren im Umgang
Kategorien:
Bewusstseinserweiterungsmittel
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