Donnerstag, 15. März 2007

Konsequenzen für Nazi-Polizisten?

Überall gibt es schwarze Schafe. Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt in jüngster Vergangenheit merken musste machen die ungeliebten Bestien auch vor der deutschen Polizei nicht Halt. Bei Ermittlungen gegen etwa zehn Beamte der Personenschutzgruppe aus Frankfurt, den Beamten wird Betrug und Untreuhe vorgeworfen, stiessen die ErmittlerInnen bei drei von ihnen auf Hinweise die auf eine rechtsextreme Gesinnung schließen lassen.

Einer von ihnen hat sich in einer SS-Uniform fotografieren lassen - das Verfahren gegen ihn ist eingestellt worden, da die Aufnahme nicht in der Öffentlichkeit gemacht wurde.
Ein Zweiter hat eine Glückwunschkarte im Stil einer Urkunde des Dritten Reiches einem Kollegen für dessen "besondere Verdienste bei der Standarte M. F." (Michael Friedmann) überreicht. Weiterhin hatte er Lieder der Rechtsrockband Landser auf seinem Computer, was "nicht strafbar wäre, wenn nicht jeder auf die Musik Zugriff gehabt hätte" (Thomas Bechtel). Bringen wir es auf den Punkt: Der Inhalt der Songs ist egal, aber das Copyright muss geschützt werden. Auch dieser Beamte hat nicht mit einer Bestrafung zu rechnen, da seine Akte langsam aber sicher irgendwo verstaubt. Ohne Folgen für ihn und seine Rechte Gesinnung, aber sicher nicht ohne symbolischen Wert für eine Praxies die in Deutschland schon immer Gang und Gebe war.
Der letzte der drei Beschuldigten hatte das Horst-Wessel-Lied [NSDAP-Hymne] auf seinem Computer gespeichert. Zur Zeit wird eine mögliche Verbreitung und dessen Konsequenzen geprüft - vom Inhalt wird auch in diesem Fall abgesehen.

Der jüdische Publizist Michael Friedman formulierte treffend: "Es ist ein unerträgliches Gefühl, dass die, die mich vor den Nazis schützen sollen, teils selbst Nazis waren". Wobei er einen kleinen Zeitenfehler dareingebaut hat. Richtig müsste es heissen "Es ist ein unerträgliches Gefühl, dass die, die mich vor den Nazis schützen sollen, teils selbst Nazis sind".

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