Freitag, 10. August 2007

Brandenburg und Sachsen-Anhalt praktizieren Antifaschismus der keiner ist

Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU), und ihre Kollegin aus Sachsen-Anhalt, Angela Kolb (SPD), haben eine bahnbrechende Idee. Kernpunkt einer geplanten Gesetzesänderung ist es Bewährungsstrafen zu Gunsten von Haftstrafen abzuschaffen, um die "extremistischen Schläger" härter zu bestrafen.

Die oft nur halb zitierten Justizministerinnen verkündeten "Der Rechtsstaat muss Stärke gegenüber extremistischen Schlägern zeigen, die ihre Opfer nicht als Individuum, sondern als Vertreter einer von ihnen verhassten Gruppe angreifen." SpiegelOnline, wie auch viele Internetseiten, folgert "Rassistische oder fremdenfeindliche Motive sollen nach dem Willen von Kolb und Blechinger bei der Festsetzung der jeweiligen Strafe besonders berücksichtigt werden." Im Allgemeinen, so könnte man annehmen, also eine gute Idee die sich die beiden Damen ausgedacht haben. Übersehen wird, dass sich hier (mal wieder) die staatliche Gleichsetzung von linken und rechten Straftaten manifestiert. Linke Angriffe auf Nazis sind - vom staatlichen Standpunkt aus gesehen - extremistischer Natur und richten sich gegen das Individuum, da Nazis als homogene Gruppe angegriffen werden. Angriffe auf Asylanten sind ebenfalls extremistisch und richten sich gegen das Individuum. Wo erstmal Angriffe auf Nazis und Angriffe auf Asylanten auf eine Ebene gestellt sind, mangelt es schlicht an jeder Moral und des Verstandes.

Einen Grund aus dem Vorhaben zu folgern, die Gesetzesänderung richte sich gegen Rassisten ist vollkommen unplausibel. Es geht in erster Linie gegen Extremisten, nur zweitrangig gegen Rassisten. Aber vermutlich mangelt es hierzulande einfach an der Intelligenz.

Nähere Informationen zu den Gesetzesänderungen sollen am Mittwoch mitgeteilt werden, nachdem der Bundesrat am Dienstag über die Gesetzesänderung abstimmt. Wir dürfen gespannt sein!

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