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Montag, 18. Februar 2008

Zaubersalbei V - Der Irrweg des Verbots (II)

Über den Irrweg des Verbots wurde an anderer Stelle bereits ausführlich berichtet. Gegenstand dieses Artikels sind daher die praktischen Folgen der inzwischen gültigen Gesetze. Denn eines steht fest: Wer einen Salvia-Rausch erleben möchte darf dies in Deutschland immer noch - ganz legal.

Beim Cannabis ist neben den Pflanzenteilen ebenfalls der (Haupt-)Wirkstoff - THC - verboten. Im Falle von Salvia Divinorum sieht es etwas anders aus. Zwar hat der Bundestag am 23 01.2008 Salvia Divinorum in die Anlage 1 des BtMG aufgenommen - was am 15.02.08 vom Bundesrat bestätigt wurde - sodass Besitz, Handel und Anbau verboten sind.* Der (Haupt-)Wirkstoff des Zaubersalbeis, das Salvinorin A, ist jedoch nicht explizit verboten.

Da das Salvinorin A nicht als Pflanzenteil einzuordnen ist, können inzwischen Salvinorin A-Extrakte erworben werden; ganz legal. Daher ist dieses Verbot noch unsinniger als im ersten Artikel zum Irrweg des Verbots angenommen.

*es fehlt jedoch noch die Unterschrift vom Bundestagspräsidenten Horst Köhler. Dem Autor war es aber nicht möglich in Erfahrung zu bringen, ab wann das Gesetz tatsächlich gültig ist. Ob nach der Unterschrift Köhlers oder schon vorher. Der Bundesgesetzanzeiger sowie eine Übergangsfrist sind ebenfalls zu berücksichtigende Faktoren. Falls jemand diesbezüglich über Fachkenntnisse verfügt: comment please!

Mittwoch, 30. Januar 2008

Zaubersalbei IV - Der Anbau

Um in den Genuss von Zaubersalbei zu kommen, muss man - wohl oder übel - zum Selbstversorger werden. Liebe Gesetzgebung, vielen Dank für das völlig unverständliche Verbot von Salvia Divinorum! Eine andere Möglichkeit wäre es sich Salvia - ähnlich wie Zauberpilze - aus Holland schicken zu lassen. Auf kurz oder lang bleibt nur noch die Selbstversorgung übrig. In diesem Artikel soll beschrieben werden, wie man am besten Salvia Divinorum-Pflanzen kultiviert. Da sie nicht winterfest sind, wird sich dieser Artikel hauptsächlich auf die Indoorzucht beschränken.

Man braucht erstmal einen Steckling oder besser noch eine Pflanze. Wo es die gibt, muss jeder erstmal selbst herausfinden. Zur Not gibt es sie immernoch, frei verkäuflich, im Nachbarland der liberaleren Drogenpolitik.

Schnittlingsbewurzelung

Unbewurzelte Stecklinge (Schnittlinge) müssen erstmal bewurzelt werden. Dafür werden sie in ein verschlossenes durchsichtiges Plastikgefäß welches mit Wasser befüllt ist, getan und hell gestellt. (s. Abschnitt "Licht") Das Wasser sollte täglich gewechselt werden um Fäulniss vorzubeugen. Ergänzend kann man auch ein Stück Kohle mit ins Wasser tun, diese wirkt Anti-fungizid.

Bewurzelungshormone können natürlich ebenfalls verwendet werden, sind aber nicht unbedingt nötig.

Erde und weitere Stecklingsaufzucht

Den bewurzelten Steckling pflanzt man optimalerweise nun in ein Gemisch aus 2/3 Erde und 1/3 Seramis Tongranulat. Die ersten Wochen sollte man die Luftfeuchtigkeit künstlich hoch halten. Am besten geht das mit einer durchsichtigen Plastiktüte, die man über den Steckling stülpt. Allerdings sollte die Tüte keinen Kontakt mit der Pflanze haben.
Nach ca. einer Woche, beginnt man täglich kleine Löcher in die Tüte zu schneiden. Dadurch soll sich der Steckling langsam an die Luftfeuchtigkeit im Raum gewöhnen.
Der pH-Wert der Erde sollte ca. 6-6,5 betragen.

Salvia Divinorum mag eine hohe Luftfeuchtigkeit und wächst bei höherer Luftfeuchtigkeit besser als bei niedriger. Andererseits erhöht eine hohe Luftfeuchtigkeit die Schimmelgefahr.

Licht

Generell gilt: eine künstliche Beleuchtung ist nicht nötig. Salvia Divinorum darf weder direkte (Mittags-)Sonne abbekommen noch zu dunkel stehen. Es eignen sich vor allem Ost- und Westfenster.
Im Winter sollte die Pflanze an einem hellen Ort stehen. Zwar wird sie weniger austreiben als im Sommer und auch einige Blätter verlieren, aber sie wird so den Winter überleben. Erträge wird es wesentlich weniger geben als im Sommer.

Wer dennoch im Winter ernten möchte braucht eine Kunstbelichtung. Hierfür eignen sich einerseits Energiesparlampen (ca. 11 Watt) oder andererseits Leuchtstoffröhren (LSR, ebenfalls ca. 11-20 Watt). Beim Kauf muss man jedoch darauf achten, dass die Leuchtmittel die Lichtfarbe "Coolwhite" oder "Daylight" haben. Diese Lichtfarben haben ein grelleres Licht mit größerem Blauspektrum (im Gegensatz zu den "normalen" - "warmwhite" - Lampen), welches für Pflanzenwachstum nötig ist.

Gießen und Düngen

Die Salvia Divinorum Pflanzen werden optimalerweise einmal komplett durchwässert, wieder etwas antrocknen gelassen, und abermals gut durchwässert. Staunässe ist aber in jedem Fall zu vermeiden! (u.a. Schimmelgefahr!)

Gedüngt werden müssen die Pflanzen eigentlich nur in Hydrokultur. Hier eignet sich Grünpflanzendünger aus dem Gartencenter.


FAQ:

Frage: Wie warm sollte es die Pflanze haben?
Antwort: Am besten wächst sie bei ca. 20-26°C. Sie ist nicht winterfest und Temperaturen zwischen 0 und 20°C wirken sich negativ auf die Gesundheit der Pflanze aus.

Frage: Stinkt Salvia Divinorum?
Antwort: Nein, Salvia Divinorum hat keinen auffälligen Geruch wie andere illegalisierte Pflanzen. Sie ist generell eine sehr unauffällige Pflanze.

Frage: Wie trockne ich meine Ernte?
Antwort: Einfach ein paar Tage im Zimmer liegen lassen.

Frage: Was tun bei Schädlingen?
Antwort: Je nach Schädlingen Insektizide verwenden und/oder eine ca. 1cm große Sandschicht auf die Erde tun. Dies empfielt sich vor allem bei eierlegenden Schädlingen.

Frage: Ist es schwer diese Pflanze zu kultivieren?
Antwort: Salvia Divinorum verzeiht viele Fehlschritte, ist genügsam und wächst auch in europäischen Breitengraden problemlos und ohne viel Aufwand.

Frage: Kann ich den Ertrag irgendwie steigern?
Antwort: Ja. Durch perfekte Bedingungen und beschneiden (ab ca. 30cm Höhe). Dafür das neu austreibendes Blätterpaar vorsichtig abschneiden und warten. Mit etwas Glück wächst die Pflanze nun zweigeteilt weiter.

Frage: Wieviel kann ich ernten?
Antwort: Man sagt man solle immer maximal ein Drittel der Blätter ernten. Bei kleinen Pflanzen weniger. Viele Grower verwenden sogar nur die Blätter die abfallen.

Bei weiteren Fragen gebe ich gerne Auskunft (soweit möglich). Einfach fragen!

(Dieser Artikel ist rein theoretisch anzusehen. Niemals würde "badelzseinbloeck" Menschen dazu anregen illegalisierten Tätigkeiten nachzugehen.)

Mittwoch, 2. Januar 2008

Manifestation einer Nichtigkeit

Die Gerüchteküche brodelte schon lange. In Schulfluren waren sich eingefleischte Alkoholfans sicher: Ab dem 01.01.2008 ist es vorbei mit Bier, Wein und Sekt für 16-Jährige. Auch, wenn (zumindest mir) niemand eine Quelle für diese Behauptung nennen konnte hielt sich das Gerücht. Und hält sich vielleicht immer noch.

Tatsache ist, dass Alkohol weiter an unter-18-Jährige ausgehändigt werden darf, bzw. sogar muss. Zwar gab es eine Diskussion über ein generelles Alkoholverbot für alle unter-18-Jährigen, dies ist aber schon ein Dreivierteljahr her; Änderungen gab es keine.(?!)
Auch die EU dachte über ein generelles Alkoholverbot für Minderjährige nach, jedoch blieb auch dies bis jetzt ohne Folgen.

Die einzige mir bekannte Stimme für ein generelles Alkoholverbot ist die Projektgruppe "Gemeinden handeln! Für eine lokale Alkoholpolitik." hinter welcher zehn Nidwaldner Gemeinden und Engelberg stehen. Sie fordert, dass Alkohol auf freiwilliger Basis der Verkäufer nur noch an Volljährige verkauft werden soll.
Natürlich wird dies nicht umgesetzt werden, da es schlichtweg unprofitabel für die Geschäfte ist. Auch darf ein Verkäufer nicht ohne triftigen Grund einem Kunden den Verkauf einer Ware verwehren. Von daher ist hier nichts zu befürchten.

Um sicher zu gehen, werde ich morgen den Selbstversuch machen und als 17-Jähriger Bier kaufen. Sollte ich Probleme bekommen, werde ich sie hier bloggen.

(Ich hoffe, ich konnte hier mal was klar stellen. Dieses unbelegbare rumgerätsel pubertärer Alkis war ja kaum noch zu ertragen.)

Nachtrag (01:10 Uhr)
Silent meint dazu (im ICQ):

mh^^ abwarten und bier trinken würd ich da ma sagen^^

Recht hat er.

Nachtrag (13:42 Uhr)
So, REWE hat mir ohne Zicken Bier verkauft. Das Gerücht wäre damit wohl aus der Welt geschafft.

Samstag, 22. Dezember 2007

Bürokratie vs. Salvia-Verbot

Mit der Bürokratie habe ich so meine Probleme. Das ist alles viel zu verwirrend und wer da noch durchblickt hat durchaus Respekt verdient. Einer von diesen "Durchblickern" heißt "gigaschatten". Ihm sind die folgenden Zeilen zu verdanken, die ich - dreißt wie ich bin - mir kurz ausgeliehen habe.


Jeder Jurist und Nichtjurist, der nur mal das BtMG überfliegt und die Antwort der Regierung auf die Anfrage der Grünen kennt, sieht doch sofort: Die Aufnahme von SD in das BtMG wäre ein Verstoss allein schon gegen §1 Abs. 2

(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen I bis III zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies

1. nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise eines Stoffes, vor allem im Hinblick auf das Hervorrufen einer Abhängigkeit,
2. wegen der Möglichkeit, aus einem Stoff oder unter Verwendung eines Stoffes Betäubungsmittel herstellen zu können, oder
3. zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Verkehrs mit Betäubungsmitteln oder anderen Stoffen oder Zubereitungen wegen des Ausmaßes der mißbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit

Abs. 2.1 ist nachweislich nicht erfüllt, da keine wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen - siehe Antwort auf Anfrage der Grünen diesbezüglich. Würden Studien vorliegen, wird man dort sicherlich erkennen, dass SD kein Suchtpotential aufweist. Eine Beobachtung der Konsumgewohnheiten von SD Anwendern wird das sicherlich eindeutig belegen. SD ist zudem nicht euphorisierend, was i.d.R. der Hauptauslöser psychischer Abhängigkeit darstellt. Für eine potentiell physische Abhängigkeit gibt es keine Indikatoren.

Abs. 2.2 trifft in Bezug auf SD nicht zu, da ein Betäubungsmittel ja durch das BtMG oder das AMG definiert wird, d.h. der Hauptwirkstoff Salvinorin A bislang kein Betäubungsmittel darstellt und auch ohne wissenschaftliche Studien, die einen solchen Status gem. 2.1 belegen auch nicht als Betäubungsmittel bezeichnet werden kann. Es ist weiterhin auch nicht belegt, dass sich aus SD ein anderes, bereits bekanntes Betäubungsmittel herstellen lässt.

Abs. 2.3 trifft ebenfalls in Bezug auf SD nicht zu, da SD nicht als Betäubungsmittel bezeichnet werden kann (s.o.), keine Studien bzgl. einer gesundheitlichen Gefährdung existieren und diese somit auch nicht unterstellt werden können, keine Schadensfälle durch kurz- oder langzeitigen Gebrauch bekannt sind. Im Gegenteil entfallen bei der Anwendung von SD alle physiologischen Indikatoren für eine gesundheitliche Belastung. Eine lethale Dosis ist praktisch nicht möglich und selbst eine extrem hohe Dosierung wirkt sich nur kurzzeitig, falls überhaupt auf das Wohlbefinden des Anwenders aus.

Da auch der Gesetzgeber Gesetzen unterliegt, ist im Falle einer Aufnahme in das BtMG eine Sammelklage angebracht, da hier lediglich ohne wissenschaftlichen Hintergrund spekuliert wurde. Dies kann man auch schon aus der Antwort auf die Anfrage der Grünen bzgl. SD entnehmen, in der SD mit anderen Wirkstoffen verglichen wird, die in keinem Bezug dazu stehen.

(3) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt in dringenden Fällen zur Sicherheit oder zur Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Stoffe und Zubereitungen, die nicht Arzneimittel sind, in die Anlagen I bis III aufzunehmen, wenn dies wegen des Ausmaßes der mißbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit erforderlich ist. Eine auf der Grundlage dieser Vorschrift erlassene Verordnung tritt nach Ablauf eines Jahres außer Kraft.


Sollte man sich auf Abs. 3 als Begründung für eine Aufnahme von SD in das BtMG heranziehen, wird man bis Anfang 2009 andere Gründe (er)finden müssen, ansonsten fällt der Wirkstoff nach Ablauf eines Jahres aus dem Katalog heraus und ist somit Anfang 2009 wieder legal.

Praktisch wäre die gesamte Diskussion überflüssig und kostet (mal wieder) nur Steuergelder. Selbst eine Studie mit minimaler finanzieller Aufwendung würde schnell erkennen lassen, dass der Grund für eine Aufnahme in das BtMG - nämlich ein Suchtpotential - nicht erfüllt wird. Stattdessen bleibt das Recht auf Selbstbestimmung und persönlicher Entfaltung für diejenigen, die SD im Rahmen der Selbsterfahrung verwenden, völlig auf der Strecke - und genau das ist, was unsere Regierung viel zu bereitwillig in Kauf nimmt. Dies und einige andere Neuerungen, wie z.B. die Vorratsdatenspeicherung halte ich für eine mehr als bedenkliche Tendenz. Muss ich mich von einer Regierung, die meine Rechte mit Füssen tritt kriminalisieren lassen - und das teils schon präventiv?

Und es mit den Worten unseres kleinen grünen Freundes Meister Yoda zu sagen: Ich spüre eine Korrumpierung der Macht.

Im Original: http://www.salvia-community.net/index.php?showtopic=7271&st=105&p=96999&#entry96999

Donnerstag, 20. Dezember 2007

Du kannst oben in der Ecke steh'n...

...ich will lieber tanzen gehen.

Endlich ist das Video zu "Lustprinzip" von Egotornic fertig - und macht seinem Namen alle Ehre.

Dienstag, 18. Dezember 2007

Zaubersalbei III - Der Irrweg des Vebots

Ein Referentenentwurf, der zur Zeit im Internet kursiert, bringt nahezu alle Salvianauten in Aufruhr. Dieser sieht vor den Aztekensalbei, mit botanischem Namen Salvia Divinorum, zu illegalisieren. Pflanzen und Pflanzenteile sollen einen Eintrag ins BtMG erhalten.

Über den gesundheitsschädlichen Status von Salvia Divinorum wird in der Politik viel geredet. Wobei die Wörter "gerätselt" oder "geraten" an dieser Stelle zutreffender sind. Am besten passt villeicht - um im thematischen Vokabluar zu bleiben - das Wort "halluziniert". Neben dem gesundheitlichen Aspekt fehlt der Politik vor allem eines. Argumente.

In einer Antwort des Deutschen Bundestages auf eine Schreiben von mehreren Politikern heißt es, dass "der Bundesregierung keine Prävalenzdaten zu Salvia divinorum" vorliegen. [1] "Als einzige sogenannte biogene Droge [werden] psilocybinhaltige Pilze erfasst" heißt es weiter in dem Dokument. Die Frage, ob der Bundesregierung Erkentnisse über "Fälle von gesundheitlichen Schädigungen im Zusammenhang mit dem Konsum von Salvia divinorum in Deutschland" vorliegen, wird vom Bundestag verneint.
Trotz der selbst zugegebenen Inkompetenz ist sich der Bundestag sicher, dass "Der Konsum dieser biogenen Drogen [...] zu schweren Bewusstseinsveränderungen, Psychosen und anderen gesundheitlichen Schädigungen führen [kann]". An anderer Stelle heißt es, diesmal speziell über den Aztekensalbei: "Über mögliche Risiken des Salvia-Konsums ist nicht viel bekannt, da die Pflanze bisher wenig untersucht wurde". Trotz dieser ehrlichen Urteilen, klagt der Bundestag den Zaubersalbei an.

über die psychische Wirkung und andere Vorurteile

"Da es sich um ein Halluzinogen handelt, muss man davon ausgehen, dass der Konsum von Salvia auch die für Halluzinogene typischen psychischen Risiken nach sich ziehen kann. Bei Halluzinogenen besteht die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit mit dem Wunsch, den erlebten Rausch immer wieder herbeizuführen." Was logisch klingen mag und dazu eine der wenigen wenigstens halbwegs logischen Stellen im Dokument makiert, entspricht aber keineswegs den vielen individuellen Erfahrungen der Salvia-Konsumenten. Beinahe alle Konsumenten berichten von "heftigen Trips", die sie erstmal verarbeiten müssten, bevor sie einen weiteren Salvia-Trip erleben möchten. Von einem Konsumenten, der umgehend nach einem Salvia-Trip einen weiteren erleben wollte, ist nichts bekannt. Von der "Gefahr einer psychischen Abhängigkeit mit dem Wunsch den erlebten Rausch immer wieder herbeizuführen" kann daher definitiv nicht die Rede sein.

Weiter heißt es "Bei regelmäßigem Konsum kann es zu einer Toleranzbildung kommen." Obwohl bei Salvia Divinorum normalerweise von einer sogenannten umgekehrten Toleranz, die Rede ist wird die Behauptung aufgestellt, man müsse im Laufe der Zeit mehr Aztekensalbei konsumieren um einen Effekt wie zu Beginn des Konsums zu erzielen. Was letzlich an einer Toleranzbildung, wenn es diese denn gäbe, so schlimm sein sollte bleibt auch unbeantwortet. Die schlimmste aller denkbaren Folgen wäre, dass Medikamente - sollte es diese jemals auf der Basis von Salvia Divinorum geben - nicht mehr oder nur eingeschränkt wirken könnten. Alles in allem ist die Anklage bezüglich der Toleranz nicht nur sachlich falsch, sondern - sogar ungeachtet dessen - unwichtig, da es ohnehin keine Medikamente auf Salvia Divinorum-Basis gibt.

Auch die nächsten beiden Argumente entpuppen sich als unzutreffend. Der häufige Konsum, könne "zu einer Verringerung der Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit" führen wird behauptet. Auch "Psychosen können nicht ausgeschlossen werden." Die Wahrscheinlichkeit hiervon ist aber gänzlich gering. Zum einen ist der Zaubersalbei nicht Schuld an der möglichen Psychose. Psychosen werden höchstens von psychoaktiven Mitteln hervorgebracht bzw. aktiviert. Existiert haben sie aber schon vorher. Hinzu kommt, dass auch diese Behauptung nicht auf Beispiele gestützt werden kann. Im Gegenteil. Der Zaubersalbei gilt als eine der wenigen Drogen die weder ein Abhängigkeitspotential besitzen oder dafür bekannt sind, dass Menschen auf ihnen hängen bleiben. Völlig außer Acht gelassen werden in diesem Zusammenhang auch Drittvariablen. Auch diese sind von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Mit der angeblichen Verringerung der Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit verhält es sich genauso. Auch diese ist nicht ernsthaft belegbar. Stattdessen berichten viele Konsumenten davon, in ihren Trips einen erhellenden Blick auf sich selbst und ihre Situation bekommen zu haben. Die Wahrnehmungsfähigkeit wird also nicht verringert, sondern erweitert.

letale Dosis, toxische Wirkung und andere Risiken

Auch bezüglich einer letalen Dosis oder einer toxische Dosis muss dem Bundestag Nachhilfe erteilt werden. Eine letale Dosis, also die Doses die einen durchschnittlichen Menschen umbringt, lässt sich wenn zwar nicht exakt bestimmen so doch eingrenzen. Versehentlich hat bereits jemand ein Gramm 30x Extrakt geraucht. Diese Überdosis entspricht etwa einer Autofahrt mit 1500km/h durch die geschlossene Ortschaft oder 60 Promille Alkohol im Blut. Eine Vergleichbare Überdosis von Alkohol oder auch Nikotin hätte den Konsumenten das Leben gekostet. Abgesehen von einem sehr heftigen Trip, geht's dem Salvia-Konsumenten aber gut. Folgerichtig bemerkt jemand in dem Forum, in dem der Vorfall aus 1. Hand geschildert wurde, dass es - sogar für Dumme - unmöglich ist durch den Konsum von Salvia Divinorum zu sterben. [2]

Der geschilderte Vorfall ist sicher auch Beweis genug für die nicht vorhandene toxische Wirkung. Alkohol, Nikotin, Gammelfleisch oder der selbstgeerntete Speisepilz, der sich doch als ein giftiger entpuppt, sind nicht nur nachweislich gefährlicher, sondern dazu auch noch vollkommen legal. Nicht mal über ein Verbot dieser Waren wird nachgedacht. Im Gegenteil: Mit Ausnahme der Pilze, verdient und fördert der Staat den Verkauf sogar. Ob darin der eigentliche Anstoß für das Verbotsverfahren liegt? Denkbar ist dies allemal. Im zwölfköpfigen Sachverständigungsausschusses gibt es Vertreter aus der Klinischen Pharmakologie, der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft sowie des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. und des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller. Denen käme es nur Recht, die Pflanze und ihr medikamentöses Potential so für sich zu beanspruchen. Dann würde der Bundestag bald villeicht auch "Anwendungsmöglichkeiten von Salvia divinorum auf der Grundlage der evidenzbasierten Medizin" sehen. Bisher ist dies nicht der Fall. Die Pharmaindustrie wird das wohl aber zu ändern wissen - genießt sie erstmal den Vorteil den Zaubersalbei für sich allein entdecken und vermarkten zu können.

Die Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker zieht ganz ähnliche Schlüsse bezüglich des Risikos von Salvia Divinorum. Der Deutsche Bundestag zitiert sie mit den Worten, "dass man von einem hohen, bisher aber nicht quantifizierbaren Risiko ausgehen muss." Hier muss stark eingeschränkt werden.
Es stimmt, dass bestimmte Risiken beim Konsum vom Zaubersalbei bestehen. Diese können durch die richtige Vorbereitung aber minimalisiert werden und bestehen zum Großteil nur beim Konsum selbst. Hier wäre richtige Aufklärung - nicht Verbot und Dramatisierung der richtige Weg. Zu den größten Risiken zählt sicher der mögliche Kontrollverlust beim Rauchen. So können leicht Brände entstehen, weil das Rauchgerät nicht mehr weggepackt werden kann. Näheres ist dem Artikel über Gefahren im Umgang mit dem Zaubersalbei zu entnehmen.

Verbot wegen Aufklärung?

Drogen zu beschaffen ist in der Regel kein Problem. Legalität hin oder her - wer eine Droge wirklich haben will bekommt sie auch. Dass Verbote eher kontraproduktiv sind - also das Interesse an einer Substanz eher vergrößern als verkleinern ist ebenfalls konsens. Ziel einer vernünftigen Drogenpolitik sollte daher die nüchterne Berichterstattung über die Substanzen sein.
Im Falle von Salvia Divinorum geschiet und geschah genau das - eine rege Berichterstattung über Salvia Divinorum. Und, weil sich scheinbar viele Menschen lieber informier(t)en anstatt irgendetwas zu konsumieren, erwägt man nun ein Verbot. Im O-Ton liest sich das wie folgt: "Der Betäubungsmittel-Sachverständigenausschuss nach § 1 Abs. 2 BtMG hat seine Empfehlung vom 18. Juni 2007 mit dem Hinweis auf das Gefährdungs- potential, Berichte über Missbrauchsfälle, der wachsenden Internetpräsenz der Droge und einer wachsenden 'User-Gemeinde' begründet und eine Unterstellung unter das BtMG für geboten erachtet."

Mit anderen Worten. Würde es keine Aufklärung und kein öffentliches Interesse am Zaubersalbei geben, würde nicht über eine Illegalisierung nachgedacht werden. Das Publizieren von Informationen sowie deren Austausch - mit der Absicht aus den Fehlern anderer zu lernen - werden mit dem Verbot also bestraft. Ob die zuständigen Politiker wohl diese abstruse Logik verstehen?

Der Garten als Drogenplantage

Viele ganz gewöhnliche, augenscheinlich harmlose Pflanzen können als Drogen miss- bzw. gebraucht werden. "Beispiele solcher psychoaktiver Drogen sind: Damiana-Blätter bzw. Kraut (Turnera diffusa), Betelnüsse (Semen Arecae), Traumkraut (Dream Herb; Calea zacatechichi), Quebracho-Rinde, Sinicuichi (Heimia salicifolia), Helmkraut (Scutellaria laterifolia) und Turkmenische Minze (Lagochilus inebrians) [...] Amanita muscaria, der Fliegenpilz, Psilocybin-haltige Pilze wie Psilocybe semilanceata, der spitzkegelige Kahlkopf, Atropa belladonna, die Tollkirsche und Datura stramonium, der Stechapfel." Und dies ist nur ein Bruchteil aller legal highs. Das sehr gefährlichen Nachtschattengewächse Engelstrompete (Brugmansia) sollte in diesem Zusammenhang auch nicht unerwähnt bleiben. Diese Pflanze steht zudem in vielen heimischen Gärten und ist auch oft für Kinder erreichbar. Ähnliches gilt für die zitierten Pflanzen. Übrigens ist die Psychoaktivität dieser z.T. auch fragwürdig. Damiana z.B. ist ein Tabakersatz, der höchstens theoretisch psychoaktiv ist. Aber ist das nicht ohnehin jede konsumierbare Substanz?

Konsequent wäre es, alle oder keine dieser Pflanzen zu verbieten. Das Verbot von Salvia Divinorum wird bestenfalls dazu beitragen auf andere legal highs umzusteigen. Diese wären z.B. die Engelstrompete oder der Stechapfel - also viel gefährlichere Pflanzen.

Illegalisierung, Kriminalisierung und der Schwarzmarkt

Wie bereits angesprochen wird ein Salvia-Verbot wohl kaum einen Konsumstopp herbeiführen, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach eher gegenteiliges bewirken. Bürger, die heute noch legal ihre Pflanzen anbauen, werden schon morgen dafür kriminalisiert. Betriebe werden teilweise schließen müssen und Shops werden mit Einbußen zu rechnen haben.

Schlimmer wiegt die Tatsache, dass mit Sicherheit schnell ein Schwarzmarkt entstehen würde. Dort gibt es keine Qualitätskontrollen und damit sind ernsthafte gesundheitliche Schäden bereits vorprogrammiert. Streckmittel wie feine Glasscherben oder, wie kürzlich bei Cannabis passiert, Blei stellen ein sehr viel größeres Gefahrenpotential als die Droge selbst dar. [3] Die längst überlastete Judikative wie auch die Exekutive werden zudem mit Straftaten aufgehalten, anstatt sich ernsthaften Problemen widmen - wie z.B. dem Erstärken neonazistischer Organisationen und der Etablierung bzw. Verfestigung rechtsextremen Gedankenguts.

Abschluss

Das Verbotsverfahren von Salvia Divinorum stützt sich großteils auf Vermutungen, nicht aber auf belegbare Tatsachen. Wesentlich gefährlichere Substanzen, wie z.B. Alkohol oder die Engelstrompete sollen nicht illegalisiert werden. Der relativ harmlose Zaubersalbei hingegen schon.

Nach einem Verbot wird die Droge auf dem Schwarzmarkt erhältlich sein und die Zahl der Konsumenten vermutlich steigen. Es wird finanzielle Einbußen geben und auch die Justiz sowie die Exekutive werden unter dem Verbot leiden.

Ein Verbot kann nur als Versagen der Drogenpolitik, sowie als willkürliche Maßnahme in einem aussichtlosen Kampf gegen den Rausch gedeutet werden.

PS: Es scheint nur eine Frage der Zeit so sein bis auch das Küssen illegalisiert wird. Mit gutem Grund übrigens: es kann nicht nur Krankheiten übertragen, den Tod durch Erstickung herbeiführen, auch eine letale Dosis erscheint plausible. Stichwort Herzkreislaufzusammenbruch. Erschwerend kommt hinzu, dass bis jetzt alle Menschen die in ihrem Leben auch nur ein einziges mal geküsst haben starben.


[1] dieses Zitat, sowie die folgenden können unter folgendem Link eingeshen werden http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/061/1606150.pdf
[2] vgl. http://www.salvia-community.net/1g_30x_Extrakt_Ich_aufloesung-t6234-s15.html
[3] http://www.suchtzentrum.de/drugscouts/dsv3/chemie/marijuana_blei.html

Irrtümer vorbehalten! Vor dem Salvia-Konsum ist eine gute und ausgewogene Kenntnis aus verschiedenen Quellen unbedingt notwendig!

Mittwoch, 12. Dezember 2007

Erster!


Ehre oder Schande? ;-)

Sonntag, 2. Dezember 2007

Zaubersalbei II - Gefahren im Umgang

Wie jedes Mittel, welches die Wahrnehmung verändert, birgt auch Salvia Divinorum gewisse Gefahren über die sich Konsumenten bewusst sein sollten. Gerade, da Salvia Divinorum das stärkste bekannte natürliche Halluzinogen, Salvinorin A, enthält, ist Vorsicht geboten.

Wie jeder Rauch ist auch das Salviarauchen nicht gesundheitsfördernd. Im Gegensatz zu z.B. Tabak, ist Salvia jedoch wesentlich gesundheitsunschädlicher. Über besonders gefährliche Substanzen des Salviarauchs ist derzeit nichts bekant. Von einem Langzeitkonsum ist trotzdem abzuraten, da die Pflanze hierfür noch nicht ausreichend erforscht ist.

Vorsichtshalber sollten Frauen keinen Zaubersalbei in der Schwangerschaft konsumieren. Auch von der Teilnahme am Straßenverkehr nach dem Konsum ist abzuraten. Außerdem sollten sich nur psychisch gefestigte Menschen an Salvia Divinorum ranwagen. Erfahrene Drogenkonsumenten halten Salviatrips für die härtesten. Auch, wenn sie meist nicht länger als 15 Minuten dauern, können die Trips die Psyche des Konsumenten in nicht erfassbarem Ausmaße erschüttern! Wie bei jedem Halluzinogen könnten evtl. Psychosen bei latenten psychischen Problemen ausgelöst werden. Eine tödliche Überdosis gibt es nicht.

Da der Zaubersalbei in aller Regel halluzinogen und damit oft unkontrollierbar wirkt, sollte immer ein nüchterner Tripsitter auf den Salviakonsumenten aufpassen. Aufgaben des Tripsitters sind z.B. das sichere Verstauen der Rauchgeräte, damit ein Brand ausgeschlossen werden kann. Eingreifen sollte er außerdem, wenn der Tripper Gefahr läuft sich oder andere zu verletzen. Um Panik und Schweißausbrüche zu verhindern, sollten sich die Konsumenten im klaren darüber sein, dass sie eine Droge nehmen.

Obwohl Salvia Divinorum und alle Inhaltsstoffe der Pflanze nicht verboten, also - setzt man einen Rechtsstaat dem Ideal nach vorraus - straffrei bleiben sollte, stören sich Freund und Helfer gelegentlich am Zaubersalbei. So wurden bereits getrocknete Slaviablätter von der Staatsgewalt bei einem Headshop beschlagnahmt, da sie - angeblich - illegal wären. Da derzeit der legale Status des Zaubersalbeis diskutiert wird, sollte man sich auf dem Laufendem halten, was die aktuelle Legalität angeht, denn "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Ergänzend zu diesem Artikel sollte auch der Artikel über den Salviakonsum gelesen werden (comming soon).

Mittwoch, 14. November 2007

gebt der Meute...

...was sie braucht. In diesem Falle dem süchtigen Raucher sein Nikotin. Alles andere treibt die Statistik über Drogentote unnötig nach oben. Sind Nichtraucherschutzgesetze doch kontraproduktiv? Sterben so villeicht mehr Leute als durch den Qualm? Wir dürfen gespannt sein.

Dienstag, 13. November 2007

Zaubersalbei I - medizinische Aspekte

Zaubersalbei, Aztekensalbei, Wahrsagersalbei, Hexensalbei, göttlicher Salbei, Hojas de la Pastora (spanisch „Blätter der Schäferin“), Hierba de la Virgen (spanisch „Kraut der Jungfrau“) oder Ska Maria Pastora (mazatekisch „Blätter der Schäferin Maria“). All diese Namen bezeichnen eine relativ unbekannte Pflanze mit dem botanischen Namen Salvia Divinorum. Und um diese Pflanze soll es in einer mehrteiligen Betrachtung gehen. Konkrete Ideen, um welche Aspekte es in den weiteren Artikeln geht gibt es noch nicht. Da Zaubersalbei aber eine sehr vielseitige Pflanze ist, wird das sicher kein größeres Hindernis darstellen. Dieser Artikel widmet sich einem wenig erforschten Aspekt. Der Verwendung von Salvia Divinorum als Medikament.

Über die medikamentöse Verwendung von Drogen wie Cannabis wird oft gestritten. Laut der Wikipedia kann Cannabis gegen Aids, Asthma bronchiale, Epilepsie, Glaukom, Krebs (Nebenwirkungen der Chemotherapie), Migräne, Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Atopisches Ekzem, Schmerzzustände, Spastiken und Tourette-Syndrom helfen. Aus Schlafmohn lässt sich neben der Droge Opium auch Morphium, ein Schmerzmittel, herstellen. Auch Hopfen wird in Verbindung mit Baldrian als Schlafmittel verkauft. Wo nun genau der Unterschied zwischen einer Droge und einer nützlichen Verwendung von Pflanzen ist, lässt sich teilweise nur schwer klären. Fest steht, dass oftmals beides nah beisammen liegt. Auch Salvia Divinorum birgt neben der halluzinogenen Wirkung möglicherweise erhebliches medikamentöses Potential.

Leider lässt sich über dieses Potential großteils nur spekulieren. Da Salvia Divinorum in Norwegen aber verschreibungspflichtig ist, deutet dies doch auf eine medikamentöse Verwendung hin. Leider sind die Informationen trotzdem dünn gesät.

traditionelle Verwendung

Bereits die Mazateken, Azteken und Cuicatex-Indianer benutzten Salvia Divinorum in schwachen Dosen gegen Rheumatismus, Kopfschmerzen und Blutarmut. Hierbei wurden die Blätter gekaut und über die Mundschleimhaut aufgenommen. Wenigstens die Mazateken konsumieren auch heute noch Zaubersalbei bei nächtlichen Heil- und Wahrsageritualen. Angeblich hilft es dem Schamanen die Ursachen kranker Menschen festzustellen und so heilende Maßnahmen einzuleiten.

medikamentöse Verwendung

Informationen über die medikamentöse Verwendung, die über die Forschung hinaus gehen, sind äußerst knapp.

Laut einem Bericht im Internet sei jemand, der an Hämorrhoiden und Analthrombosen litt, nach einem Salviazäpchen völlig schmerzfrei und symptomlos. Ein anderer User berichtet das Kauen von Salvia Divinorum Blättern hätte bei ihm eine verschnupfte Nase geheilt. Einem dritten Bericht nach, habe der Konsum von Salvia Divinorum massive Magen-Darm-Probleme, die oft mit blutigem Stuhl verbunden waren, geheilt. Einem weiteren nach zu urteilen hat der Konsum von Zaubersalbei Neurodermitis (starker Hautauschlag) gemindert. Ein AIDS-Kranker meint der Aztekensalbei hätte "fabelhafte Ergebnisse" gebracht. Der Virus sei nach dem Konsum abgeschwächt wurden, stellte sein Arzt fest.

Angenommen der Konsum von Salvia Divinorum lindert oder - bestenfalls - heilt tatsächlich oben genannte Krankheiten bzw. Symptome, stellt sich natürlich die Frage wie dies möglich ist. Das Salvinorin A wird dafür kaum verantwortlich sein, da es nach bisherigem Wissensstand nur halluzinogen wirkt. Neben Salvinorin A, sind auch Salvinorin B, C, D, E und F aktive Wirkstoffe der Pflanze. Möglicherweise ist einer oder die Kombination mehrerer Salvinorine entscheidend für die Heilungen.

Eventuell löst Salvia Divinorum durch die wärmende Wirkung unterhalb der Haut Verkrampfungen und desinfiziert - unter Umständen - überhalb der Haut den salzigen Schweiß. Diese Theorie stammt von einem erfahrenem Konsumenten, welche zumindest die Heilung der Neurodermitis einigermaßen plausibel erklärt.

Das Halluzinogen Salvinorin A, welches in Salvia Divinorum vorhanden ist, könnte bei der Erforschung menschlicher Wahrnehmungs-Mechanismen grundlegende Bedeutung erlangen. Die damit gewonnenen Erkenntnisse könnten zum Verständnis von Wahrnehmungsstörungen, beispielsweise Schizophrenie, Alzheimer und manisch-depressiven Erkrankungen, beitragen.

Weiterhin könnte das Salvinorin A zur Behandlung von Heroin-, Kokain-, Amphetamin- und Alkohol- Abhängigkeit beitragen, sowie bei übermäßigem Konsum von Cannabis helfen. Das Salvinorin dockt an die kappa Opioid Rezeptoren im menschlichen Körper an, welche wiederum für die Wirkung von narkotisch wirkenden Analgetika zuständig sind. Salvia Divinorum unterdrückt mit Hilfe des Rezeptors das Verlangen nach den oben genannten Drogen, weshalb Salvia Divinorum in der Suchtbekämpfung eingesetzt werden könnte. Außerdem konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Zaubersalbei psychisch oder physisch abhängig macht.

Mit Sicherheit lässt sich sagen, dass der Wahrsagersalbei erhebliches medikamentöses Potential bietet. Mögen die angesprochenen Erfahrungen auch subjektiv, vielleicht auch teilweise Placebo-Effekte sein, sind sich erfahrenere Konsumenten längst einig bezüglich des medikamentösen Potentials.

Folgen eines Verbotes

Die Politik debattiert zur Zeit über das Verbot von Salvia Divinorum. In Australien, Israel, Italien, Dänemark und Norwegen ist die Pflanze bereits verboten oder unterliegt besonderen Auflagen.

Ein Verbot würde der Pharmaindustrie Tür und Tor öffnen. Sie könnte den Zaubersalbei alleine untersuchen und mit den Erkenntnissen eigene Medikamente entwickeln, mit denen sie Geld verdienen könnte und würde.
Private Konsumenten dürften den Zaubersalbei nicht selbst erforschen und von seinen positiven Effekten profitieren.


Besonderer Dank gilt Gehäd (Gät), für seine fachkundige und qualifizierte Hilfe bezüglich der biologischen Aspekte der Salvinorine.

Sonntag, 4. November 2007

zur "Raucherfrage"

Es gibt sie immer wieder. Sie verfolgen einen wie Mücken, die Scheiße gerochen haben. Gemeint sind Antideutsche. Antideutsche, die überall die deutsche Volksgemeinschaft sehen, die konsequent auf Auschwitz zusteuert. Egal wie absurd ihre Theorien auch sein mögen. Im Zuge der Raucher bzw. Nichtraucher-Gesetze, ist das gejammer wiedereinmal nicht zu überhören. Die Volksgesundheit werde dem Individuum übergeordnet, lautet ihre Kritik. Die Anschuldigungen gehen noch weiter. So einig wie in der "Raucherfrage", seien die Deutschen sich auch bezüglich der "Abschiebung von Ausländern, Verteufelung der USA, 'Kritisierung' von Israel" und dem Bau der Autobahnen gewesen. Diesmal sei die Gesundheit Knotenpunkt der Volksgemeinschaft. Nichtrauchern geht es also um die Volksgesundheit. Die Gesundheit des deutschen Arbeiters und der deutschen Frau, die Mutter der zukünftigen Arbeiter. Und da sich alle Deutschen einig sind, kann dies auch diesmal nichts gutes bedeuten. Soweit die antideutsche Logik. [1]

Jeder Mensch sollte frei entscheiden können was er oder sie gedenkt zu tun. Wenn man etwas als libertäres Ziel erklären könnte, dann wohl diesen Satz. Dass dies nicht ohne Einschränkungen geht liegt wohl in der Natur der Sache begründet. Ein von Antideutschen geschätzter Philosoph, Immanuel Kant, formulierte folgerichtig: "Meine Freiheit hört da auf, wo ich die Freiheit eines anderen einschränke".

Raucher, die rauchen obwohl es Nichtraucher stört (z.B. in einer Kneipe) handeln diesem Grundsatz schlicht zu wider. Sie überschreiten Grenzen, die andere Menschen in ihrer Freiheit verletzen und sie dazu einer gesundheitlichen Gefahr aussetzen.
Der Staat beschneidet mit seinen Nichtraucherschutzgesetzen die Freiheit von Rauchern auf die selbe Weise.

Da es momentan hitzige Debatten über die angesprochenen Gesetze gibt (in die ich mich übrigens nicht einklinken möchte) ist es grundfalsch den Deutschen eine Einigkeit wie bezüglich Abschiebungen, Verteufelung der USA und Israel sowie dem Bau der Autobahnen vorzuwerfen.

Mir liegt es fern irgendjemandem "Genussmittel", sofern Tabak denn als solches angesehen werden kann, zu verbieten. Aber die persönliche Freiheit muss Grenzen haben, damit ein Zusammenleben überhaupt möglich ist. Und diese Grenzen werden hier eindeutig von gewissen Antideutschen überschritten.

[1] http://rauchen.blogsport.de/2007/11/02/let-the-battle-beginn/

Sonntag, 23. September 2007